Bei Inanspruchnahme unserer Leistungen außerhalb der Öffnungszeiten wie samstags, nachts oder an Sonn - und Feiertagen fallen eine Notdienstgrundgebühr in Höhe von 50,00 € (zzgl. 19% MwSt) und Gebühren von mindestens dem
2-fachen bis zum 4-fachen des sonst üblichen Satzes nach der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) an.
Die Liquidation erfolgt auch hier unmittelbar nach der Behandlung.